1. AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1.1. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der aktuellen Fassung.

1.2. Die AGB sind auf der Homepage des Happy Brook Festivals und am Einlass veröffentlicht.

1.3. Mit dem Betreten des Festivalgeländes akzeptiert der Besucher die AGB.

2. Happy Brook-Gelände

2.1. Das Happy Brook-Gelände umfasst den gesamten vom Veranstalter gemieteten Bereich und erstreckt sich über die ausgewiesenen Parkplatz sowie den umzäunten Bereich, dieser ist als Festivalgelände deklariert.

2.2. Der Aufenthalt auf dem Happy Brook-Gelände ist für Besucher nur während der vom Veranstalter ausgeschriebenen Festivalzeit gestattet.

2.3. Der Aufenthalt auf dem Happy Brook-Gelände ist nur mit gültigem Besucherarmband, das am Handgelenk zu tragen ist, gestattet.

2.4. Der Veranstalter hat auf sämtlichen Flächen das Hausrecht.

3. Hunde

3.1. Hunde sind auf dem Happy Brook nicht zulässig.

4. Drogen

4.1. Auf dem gesamten Gelände ist der Konsum und Handel von Drogen/Betäubungsmitteln verboten.

4.2. Bei Verstoß wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht. Der Veranstalter behält sich weitere Schritte vor.

5. Flammendes

5.1. Grillen, Kochen und offenes Feuer ist auf dem gesamten Happy Brook-Gelände nicht gestattet.

5.2. In den Gebäuden gilt generelles Rauchverbot.

5.3. Es gelten die Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes des Landes Sachsen bzw. des JuSchG.

7. Sicherheit

7.1. Zur Gewährleistung eines störungsfreien und geordneten Festivals setzt der Veranstalter Ordnerpersonal ein.

7.2. Der Veranstalter überträgt dem Ordnungsdienst das Hausrecht.

7.3.Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.

8. Haftung

8.1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gesundheitsschäden, die infolge der Lautstärke bei Konzerten oder sonstigen Darbietungen entstehen können.

8.2. Die Haftung für sonstige Sach- und Körperschäden ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, dass den Veranstalter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

9. Verbotene Gegenstände

9.1. Gefährliche Gegenstände wie pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen aller Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen, dürfen nicht mitgebracht werden. Bei Zuwiderhandeln werden die Gegenstände vom Ordnungsdienst eingezogen. Der Veranstalter behält sich weitere Schritte vor.

10. Minderjährige

10.1. Minderjährige dürfen nur in Begleitung volljähriger Aufsichtspersonen am Happy Brook teilnehmen.

10.2. Die Einhaltung ist durch die Erziehungsberechtigten zu gewährleisten. Eltern haften für ihre Kinder.

10.3. Es gelten die Bestimmungen des JuSchG.

10.4. Die Vereinbarung zur Übertragung der Aufsichtspflicht (Muttizettel) ist durch den Minderjährigen mitzuführen.

11. Parken

11.1. Die vom Veranstalter gestellten Parkplätze sind kostenlos.

11.2. Es werden Ordner eingesetzt, die zu den Hauptverkehrszeiten die Parkplätze zuweisen.

11.3. Die Parkordnung ist zu beachten. Sind durch falsch abgestellte Fahrzeuge Rettungswege oder Wendebuchten verstellt, werden diese Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt.

11.4. Für Schäden und Diebstahl an Fahrzeugen, die auf den Parkplätzen abgestellt wurden, kann keine Haftung übernommen werden.

11.5. Das Happy Brook-Gelände ist mit Schrittgeschwindigkeit und in vorheriger Abstimmung mit dem Veranstalter bzw. Ordnungsdienst zu befahren.

11.6. Auf dem Happy Brook-Gelände gilt die StVO.

11.7. Die Nutzung der Parkflächen erfolgt auf eigene Gefahr.

12. Allgemeines

12.2.1. Getränkeflaschen, die vom Tin Tower e.V. herausgegeben werden, bleiben im Besitz des TinTower e.V., der Pfand gehört dem Tin Tower e.V.

12.2.2. Pfandflaschen und Pfanddosen, die vom Besitzer auf dem Festivalgelände stehengelassen werden gehen mit ihrem Verwertungsrecht auf Tin Tower e.V. über, Pfandsammeln ist verboten.

12.3. Anfallender Müll ist in den bereitgestellten Mülltonnen zu entsorgen.

12.4. Der Veranstalter behält sich Programmänderungen vor.

12.5. Das Auslegen externer Flyer ist an dem ausgewiesenen Platz möglich. Der Veranstalter behält sich die Entfernung ausgelegter Flyer und Plakate vor.

12.5.1. Das Bekleben sowie Beschriften von Flächen auf dem Gelände ist verboten. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungspauschale von mindestens 100,- € erhoben. Der Geschädigte behält sich weitere Schritte vor.

12.5.2. Der private sowie gewerbliche Verkauf von Waren ist ohne Genehmigung des Veranstalters nicht gestattet.

12.6. Geldsammlungen auf dem Gelände sind verboten, Ausnahmegenehmigungen können nur im Vorfeld erteilt werden.

12.7. Recht am eigenen Bild:

Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere aber nicht abschließend zur Berichterstattung, zur Bewerbung des Happy Brooks, zur Sponsorenakquise und aller sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Wer in Veröffentlichungen dieser Art nicht erscheinen möchte, melde sich bitte per E-Mail mit Passfoto im Anhang.

12.8 Im Rahmen der Corona-Pandemie gelten die ausgewiesenen Hygieneregeln.

12.9. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Beginn der Veranstaltung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die übrigen Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.